Ab Donnerstag, 25.11., wird Sport in geschlossenen Sportstätten nur noch für Personen, die der 2G Regel unterliegen, möglich sein.
Daher müssen wir als Sportverein ebenso den Zugang zur Sporthalle beschränken auf:
- Personen mit Impfnachweis oder Genesenennachweis (2G).
- Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren mit einem schulischen Testheft.
Wie in der letzten Mail schon erwähnt, wird auch das für die meisten von uns keine Änderung bedeuten. Nichtsdestotrotz möchten wir Euch alle nochmals um die gewissenhafte Einhaltung der geltenden Hygieneregeln bitten. Denn diese könnten der Schlüssel dafür sein, weitere Einschränkungen seitens der Regierung abzuwenden, die uns alle betreffen würden.
Wir werden Euch auf dem Laufenden über die aktuellen Regelungen halten und hoffen auf positive Veränderungen.