Im Rahmen einer Klassenleitersitzung haben sich sowohl der Kreisvorstand als auch sämtliche Klassenleiter auf eine möglichst einheitliche Handhabung bei Spielverlegungen geeinigt.
Nachfolgend die wichtigsten Punkte zur Handhabung bei Spielverlegungen:
Spielverlegung nach hinten sind grundsätzlich nicht möglich (7.10.4.1)
-Krankheit (außer Epidemien) und berufliche Verhinderung sind kein Verlegungsgrund (7.10.4.3)
-Anträge auf Spielverlegung sind spätestens 14 Tage vor dem Spiel beim Klassenleiter schriftlich einzureichen und zu begründen. (7.10.4.4)
-Auf Antrag kann ein Spiel im Einvernehmen beider Mannschaften bis zu 3 Wochen vor dem angesetzten Spieltag, innerhalb des Rahmenterminplans, ausgetragen werden. (7.10.6)
-Im Nachwuchsbereich können Verbandsspiele in begründeten Fällen einvernehmlich mit Zustimmung des Klassenleiters bis zu 2 Spielwochen nachverlegt werden. Der Klassenleiter kann Nachweise anfordern, die den Verlegungsgrund belegen.Spielnachverlegungen nach dem letzten Spieltag einer Halbrunde sind unzulässig.
Grundsätzlich gelten o.a. Regelungen und sämtliche weiteren Bestimmungen der Wettspielordnung, die konsequent angewendet werden.