Informationen zur Fortführung der Saison

Der HTTV informiert:

Spielbetrieb / Spielverlegungen

a)       Der Spielbetrieb ruht bis 28.02.2021. Somit müssen alle Mannschaftskämpfe, welche bis 28.02.2021 terminiert sind, unter Einhaltung des Rahmenterminplans, frei terminiert werden. Ab dem 01.03. sind Absetzungen und Verlegungen die coronabedingt sind (z.B. Quarantäne oder Positivfälle), über den Ressortleiter Mannschaftssport vorzunehmen.

b)      Ein unvollständiges Antreten wird vorerst auch nach dem 31.12.2020 nicht sanktioniert.

c)       Ein Nichtantreten einer Mannschaft wird ab dem 01.03.2021 gemäß WO sanktioniert.

d)      Zurückziehungen werden ab dem 01.01.2021 wieder gemäß WO sanktioniert. Bis zum 31.12.2020 besteht allerdings noch die Möglichkeit der kostenfreien Zurückziehung.

Sämtliche noch offene Pokal-Begegnungen wurden auf einen unbekannten Termin gelegt. Sobald der Mannschaftsspielbetrieb wieder möglich ist, können die noch offenen Begegnungen neu terminiert werden.

Spielsystem / Wertung

a)       Mannschaftskämpfe aller Spielsysteme werden ohne Doppel ausgetragen

b)      Es sind alle vorgesehenen Einzel auszutragen. Das Ergebnis eines Mannschaftskampfes reicht dann z. B. im 6er-Paarkreuzsystem und im Werner-Scheffler-System von 12:0 bis 6:6, im Bundessystem von 8:0 bis 4:4 – bei unvollständigem Antreten beider Mannschaften unter Abzug der nicht zur Austragung kommenden Einzel.

c)       Es bleibt in allen Spiel- und Altersklassen bei der geplanten Vergabe von Tabellenpunkten also bei zwei Tabellenpunkten für Spielsysteme, die sonst mit dem Siegpunkt beendet werden.

d)      Die Wertung von Mannschaftskämpfen im Rahmen eines K.-o.-Systems (Pokal, Mannschaftsmeisterschaften) erfolgt durch Anwendung der Vorschriften gemäß WO E 2.6.

Auf-/Abstieg / Relegationsspiele

Wir werden im nächsten HTTV-Newsletter (Januar 2021) genauer auf die Regelungen zum Auf-/Abstieg bzw. die Relegationsspiele eingehen.

 

Die vorgenannten Regelungen gelten bis zum Ende der Spielzeit 2020/2021. Sofern besondere Umstände nicht weitere Maßnahmen erfordern oder gar einen Saisonabbruch erzwingen, ist keine weitere Beschlussfassung mehr vorgesehen.