Für den Lahn-Dill-Kreis gelten ab dem 18.01.2022 auf Grund §27 CoSchuV und der Überschreitung einer Sieben-Tage-Inzidenz von 350 besondere Regeln.
Der Zutritt zu den Innenräumen von Sport- und Freizeitstätten ist nur mit „2G-plus“ möglich. In den Gebäuden besteht Maskenpflicht, die lediglich bei der unmittelbaren Sportausübung nicht gilt.
Definition und Zugangsregeln bei 2G-Plus auf Basis der Empfehlungen des Robert Koch-Instituts (RKI) sowie des Paul Ehrlich-Instituts (PEI):
# Doppelt geimpft und getestet
# Genesen und getestet
# Dreifach geimpft (geboostert)
# Genesen und doppelt geimpft
# Doppelt geimpft und genesen (Neu)
# Geimpft, genesen, geimpft (Neu)
# Frisch doppelt geimpft (max. 3 Monate, ab dem Tag der Zweitimpfung) (Neu)
# Frisch genesen (max. 3 Monate, ab dem Tag des positiven PCR-Tests) (Neu)
# Genesen + frisch einmal geimpft (max. 3 Monate, ab dem Tag der Impfung) (Neu)
# Doppelt geimpfte oder genesene Schülerinnen und Schüler, mit Testheft